Was ist ein Tanztalent?
Die Beurteilung eines Tanztalents muss sich in erster Linie an den Kompetenzen einer Tänzerin/eines Tänzers orientieren. Diese Kompetenzen sind tanzstilunabhängig. Eine Orientierung an der "Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Bühnentänzerin/Bühnentänzer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis" macht grundsätzlich Sinn. Dort werden die Kompetenzen einer Tänzerin/eines Tänzers wie folgt aufgeführt:
a) Gestalten der Berufslaufbahn
b) Zusammenarbeiten in der Kompanie
c) Einsetzen szenischer Elemente
d) Schulen von Körper und Geist
e)/f)/g) Tanzen im klassischen Tanz/im zeitgenössischen Tanz/im Musical
Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass es nebst der Bühnentänzerin/des Bühnentänzers weitere Berufsbilder im Tanz gibt. Dazu gehört der Beruf der Choreografin/des Choreografen, der Tanzpädagogin/des Tanzpädagogen, der Tanztherapeutin/des Tanztherapeuten, der Tanzwissenschaftlerin/des Tanzwissenschaftlers, etc. Die Bildungslandschaft der Schweiz hat sich bezüglich des Tanzes in den letzten Jahren erfreulich entwickelt, so dass man sich in verschiedenen Tanz-Berufen in der Schweiz ausbilden lassen kann.
Die Tanztalentabklärung muss den Plan einer Tänzerin/eines Tänzers bezüglich ihrer/seiner beruflichen Karriere berücksichtigen. Grundsätzlich geht jedoch jede berufliche Ausbildung über das Erfahren des Individuums als Tänzerin/Tänzer.
Unsere Talentabklärung zielt darauf ab, einige der oben genannten Kompetenzen zu prüfen:
1. Teil: Techniktraining. Es wird ein tanzstilübergreifendes Techniktraining durchgeführt und beurteilt. Dabei wird geprüft, auf welchem Stand die körperliche Leistungsfähigkeit ist. Zudem wird die Musikalität und die Adaption der Musik in Tanzbewegungen beurteilt.
2. Teil: gemeinsames Erarbeiten einer Choreografie unter der Leitung einer Choreografin/eines Choreografen. Dabei wird beobachtet, wie sich die Tänzerinnen/Tänzer einbringen, szenische Elemente einsetzen können und sowohl mit den anderen Tänzerinnen/Tänzer sowie der Choreografin/dem Choreografen zusammenarbeiten können.
3. Teil: Vortanzen einer eigenen, vorgängig vorbereiteten Choreografie. Dabei wird beurteilt, ob die Tänzerin/der Tänzer fähig ist, eine eigene Choreografie vorzutanzen. Dabei ist zudem die Bühnenpräsenz ein weiteres Kriterium. Die Choreografie darf selbstverständlich mit einer Choreografin/einem Choreografen zusammen erarbeitet worden sein, sollte jedoch nicht von YouTube oder anderen Sozialen Medien kopiert werden (ausgenommen klassische Variation).
Wichtig bei unserer Beurteilung ist, dass wir nicht nur den Ist-Zustand sondern auch das Potenzial beurteilen. Das Schlussresultat ist eine Note, entsprechend dem geltenden Notensystem in der Schweiz, welches eine Einstufung in Tanz-Talentstufen ermöglicht. Zudem erhält jede Tänzerin/jeder Tänzer ein Empfehlungsschreiben.
Tanztalent-Abklärungen finden jährlich im Frühjahr statt. Es ist jedoch auch möglich, eine Tanztalent-Abklärung unter dem Jahr in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen oder dem Bedarf an Beratung, melden Sie sich bitte auf info@tanztalent.ch mit der Angabe Ihrer Telefonnummer und der Erreichbarkeit, so dass wir in aller Ruhe die Besprechung durchführen können.
a) Gestalten der Berufslaufbahn
b) Zusammenarbeiten in der Kompanie
c) Einsetzen szenischer Elemente
d) Schulen von Körper und Geist
e)/f)/g) Tanzen im klassischen Tanz/im zeitgenössischen Tanz/im Musical
Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass es nebst der Bühnentänzerin/des Bühnentänzers weitere Berufsbilder im Tanz gibt. Dazu gehört der Beruf der Choreografin/des Choreografen, der Tanzpädagogin/des Tanzpädagogen, der Tanztherapeutin/des Tanztherapeuten, der Tanzwissenschaftlerin/des Tanzwissenschaftlers, etc. Die Bildungslandschaft der Schweiz hat sich bezüglich des Tanzes in den letzten Jahren erfreulich entwickelt, so dass man sich in verschiedenen Tanz-Berufen in der Schweiz ausbilden lassen kann.
Die Tanztalentabklärung muss den Plan einer Tänzerin/eines Tänzers bezüglich ihrer/seiner beruflichen Karriere berücksichtigen. Grundsätzlich geht jedoch jede berufliche Ausbildung über das Erfahren des Individuums als Tänzerin/Tänzer.
Unsere Talentabklärung zielt darauf ab, einige der oben genannten Kompetenzen zu prüfen:
1. Teil: Techniktraining. Es wird ein tanzstilübergreifendes Techniktraining durchgeführt und beurteilt. Dabei wird geprüft, auf welchem Stand die körperliche Leistungsfähigkeit ist. Zudem wird die Musikalität und die Adaption der Musik in Tanzbewegungen beurteilt.
2. Teil: gemeinsames Erarbeiten einer Choreografie unter der Leitung einer Choreografin/eines Choreografen. Dabei wird beobachtet, wie sich die Tänzerinnen/Tänzer einbringen, szenische Elemente einsetzen können und sowohl mit den anderen Tänzerinnen/Tänzer sowie der Choreografin/dem Choreografen zusammenarbeiten können.
3. Teil: Vortanzen einer eigenen, vorgängig vorbereiteten Choreografie. Dabei wird beurteilt, ob die Tänzerin/der Tänzer fähig ist, eine eigene Choreografie vorzutanzen. Dabei ist zudem die Bühnenpräsenz ein weiteres Kriterium. Die Choreografie darf selbstverständlich mit einer Choreografin/einem Choreografen zusammen erarbeitet worden sein, sollte jedoch nicht von YouTube oder anderen Sozialen Medien kopiert werden (ausgenommen klassische Variation).
Wichtig bei unserer Beurteilung ist, dass wir nicht nur den Ist-Zustand sondern auch das Potenzial beurteilen. Das Schlussresultat ist eine Note, entsprechend dem geltenden Notensystem in der Schweiz, welches eine Einstufung in Tanz-Talentstufen ermöglicht. Zudem erhält jede Tänzerin/jeder Tänzer ein Empfehlungsschreiben.
Tanztalent-Abklärungen finden jährlich im Frühjahr statt. Es ist jedoch auch möglich, eine Tanztalent-Abklärung unter dem Jahr in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen oder dem Bedarf an Beratung, melden Sie sich bitte auf info@tanztalent.ch mit der Angabe Ihrer Telefonnummer und der Erreichbarkeit, so dass wir in aller Ruhe die Besprechung durchführen können.